Kennen Sie IDEA? Sind Sie GDPdU-kompatibel?

VON Dr. Wolf SiegertZUM Donnerstag Letzte Bearbeitung: 9. Juni 2005 um 13 Uhr 40 Minuten

 

Am 2. Juni ging es in der IHK-Berlin um das Thema:
Digitale Betriebsprüfung (GDPdU)

Offensichtlich für sie KMUs, die Kleinen und Mittleren Unternehmen immer noch ein Insider-Thema, obwohl es jede(n)Selbständige(n), Einzelkaufmann, Freiberufler, Gewerbetreibenden, Geschäftsführer, Unternehmer u.v.a. früher oder später treffen wird - und dann zumeist eher unvorbereitet.

Der Versuch, diese Veranstaltung für diesen Bericht nochmals aus der Veranstaltungs-Datenbank der IHK Berlin herauszufiltern, misslang. Für den 2. Juni wurde nur (noch) das Thema "Unternehmensgründung in Andalusien" avisiert.

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Daher sei hier auf die die Hompeage des Hauptveranstalters zu gehen, die Technologiestiftung Innovationszentrum Berlin,
TSB verwiesen. Da auch dieser Link vielleicht nicht mehr lange bestehen bleibt, wird hier aus dem Text der Einladung zitiert:

Seit Anfang des Jahres sind Unternehmen verpflichtet, Schnittstellen und Daten zur elektronischen Betriebsprüfung zur Verfügung zu stellen.

Viele kleine und mittlere Unternehmen verschließen sich vor dieser scheinbar komplexen Aufgabe. Aber was muss denn nun im Vorfeld zur digitalen Betriebsprüfung getan werden und auf was müssen sich die Unternehmen in der Praxis einstellen, wenn der Betriebsprüfer mit dem Laptop vor der Tür steht? Wir werden die Rahmenbedingungen und Erfordernisse erläutern.

Jeder und jedem, der nicht die Gelegenheit hatte, an
dieser Veranstaltung teilzunehmen, sei empfohlen, sich mit Herrn Michael Stamm von der
eCOMM Berlin-Brandenburg in Verbindung zu setzen und nach einem Nachfolgetermin zu fragen.

Es gibt nur wenige Themen, die zu beachten so dringend notwendig und zu übersehen so einfach sind. Aber auch hier gilt, Unkenntnis schützt vor der Prüfungs-Software nicht...

Für die Fachleute unter den Lesern daher der Hinweis auf das GDPdU Portal (Link: siehe unten) und die Einladung zu einer
Veranstaltung am 29.07.2005 zum Thema digitale Betriebsprüfung und Verfahrensdokumentation

Hier wird es möglich sein, u.a. das IDEA Analyseprogramm kennen zu lernen, mit dem die Prüfer der Finanzämter, aber auch Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Investoren, Planungsstäbe und Unternehmer die vorliegenden Betriebsdaten analysieren und - ggf. vorab - auf mögliche "Unstimmigkeiten" und "Auffälligkeiten" hin überprüfen können.

Während am 2. Juni zu lernen war, welche Daten in welchen Formaten wie und wann für eine Prüfung vorgehalten und deren Entstehung dokumentiert werden müssen, kann in dieser Veranstaltung nachvollzogen werden, wie es gelingen kann, bestimmte Analyse-Ziele durch das Herausarbeiten von Unstimmigkeiten und Plausibilitäten, von aussergewöhnlichen Werten und Kongruenzen zu erreichen.

Weitere und kostenfreie Einzelheiten finden sich in dem
GDPdU Portal Vorträge Download-Verzeichnis.

Am Schluss ein wenig (Selbst-)Kritik:
 erst durch den Entschluss, ab 2003 das Rechnungswesen und die Aufbereitung der Daten für die Finanzämter in Eigenregie und unter Einbindung externer Fachkräfte - aber unter Auslassung von nicht ausreichend qualifizierten Partnern - vorzunehmen, hat sich ein allmählicher "Erkenntnisgewinn" für solche Themen wie diese eingestellt.
 der bisher so gerne entgegengebrachte Argument: sie haben sich um die Einkünfte zu kümmern aber nicht darum, wie diese berechnet und verwaltet werden, ist heute noch weniger nachvollziehbar als bisher
 diejenigen, die sich als Dienstleiste anbieten, solche Funktionen stellvertretend gegen Gebühr zu übernehmen, sind oft nicht ausreichend qualifiziert, um diesen aktuellen Anforderungen zu entsprechen. Dass auch die Prüfer in den Finanzämtern oft eine lange Lernstrecke zurückzulegen haben werden, ist in diesem Zusammenhang kein Entlastungs-Argument
 die Veränderungen aufgrund bereits heute erlassener und in der Anwendung befindlicher Regeln und Gesetze [1] sind offensichtlich oft noch nicht einmal im Ansatz erkannt. Hier wird es in den nächsten Jahren noch ein heftiges "Heulen und Zähneklappern" geben.
 Hilfestellungen sind dringend notwendig und es ist gut, dass sich auch kommerzielle Unternehmen um eine möglichst klare und allgemeinverständliche Kommunikation kümmern. Dennoch ist es in gewisser weise frag-würdig, ob eine Firma wie die
AvenDATA GmbH einen allgemeinen Begriff wie „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“, kurz "GDPdU" sogleich zum Sigel eines "eigenen" Portals machen darf. Andererseits gilt die Regel: "first come first served" und eine Adresse wie www.finanz-portal.de" wird vom derzeitigen Domaininhaber gerade zum Verkauf angeboten...
 es liegt nach wie vor keine Auskunft darüber vor, was nun wirklich "steuerrelevante Daten" sind und was nicht. Mehr noch, viele elektronisch generierte Informationen können erst nach ihrer Versendung und Bekanntmachung diesen Charakter erhalten, da sich später in einem anderen Gesamtzusammenhang wieder auftreten, als dieses zunächst vorgesehen gewesen sein mag. Das bedeutet, dass "bestenfalls" fast alles, was nicht eindeutig privater Natur ist, zur Prüfung herangezogen werden kann - und daher auch vorgehalten werden muss.
 Die Bereithaltung der Daten über 10 Jahr bedeutet, dass nicht nur die Daten, sondern auch die dafür notwendige Hardware bereitgehalten werden muss, um diese noch auslesen zu können. Zeiterfassungssysteme beispielsweise, die noch und nur auf DOS-Rechnern laufen u.v.a.m. - im Ergebnis wird zwar eine Menge Platz bei der Verkleinerung der Papierarchive gespart werden können, aber dafür wird nun ein ganzer Raum oder mehr für die "Oldies" vorgehalten werden, von denen dann auch noch "zehn Jahre danach" die Daten ausgelesen und für IDEA kompatibel bereitgehalten werden müssen.
 dieser Bereich gibt weder Anlass noch Berechtigung für jegliche Form der "kreativen Buchhaltung". Mehr noch, jegliche Abweichung von der Norm muss in einem Verfahrensbericht festgehalten und ausführlich dokumentiert werden. Auch "Alternativen" zu den jetzt einzuübenden neuen Wegen und Mittel wird es nicht geben, wohl aber schwarze und graue Märkte, in denen die Makros der Prüfer alsbald Grundlage eines eigenen florierenden nahe-liegenden Gewerbes werden. Kniffe wie das heute schon allseits bekannte "Tacho-Tuning" bei Gebrauchtwagen ist da nur eine Bagatelle dagegen.
 in Zeiten, in denen es mittels "Trojaner" schon gelingt, die Daten auf dem eignen Rechner wie gefangen genommene Geiseln zu blockieren und erst nach Zahlung eines (Aus-)Lösegeldes wieder freizuschalten, wird die Gefahr der "Totalverweigerung" gegenüber allem, was mit EDV und digitalen, vernetzten Medien zu tun hat alsbald zunehmen. Die Erfolgsmeldung, dass inzwischen über 50% der Bundesbürger schon "im Netz" sind besagt ebenso, dass es die anderen 50% noch nicht sind. Und vielleicht die Häfte von den anderen 50% es auch nie sein werden - oder sein wollen.

WS.

Anmerkungen

[1Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung (AO) erhält die Finanzverwaltung ab dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme (DV-Systeme) von Unternehmen. Dabei kann die Dateneinsicht sowohl durch direkten Zugriff auf das Programm, als auch durch Einsicht in gespeicherte Daten erfolgen.


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