DeutschesRoulette: Per Los in den Tod?

VON Dr. Wolf SiegertZUM Donnerstag Letzte Bearbeitung: 1. Dezember 2025 um 13h10minzum Post-Scriptum

 

Es ist sehr selten, dass auf diesen Seiten ein Kommentar zu einer politischen Sache veröffentlicht wird.

Auch hier wird noch an der Formulierung gearbeitet werden: Es geht um die Entscheidung, dass potenziell Wehrpflichtige per Los gezogen werden könn(t)en anstatt auf der Grundlage einer sogenannten Auswahlwehrpflicht. [1]

In den DLF-Nachrichten war heute um 9 Uhr zu hören und zu lesen [2]:

Die Regierungskoalition von Union und SPD hat sich nach übereinstimmenden Medienberichten auf ein Modell für einen neuen Wehrdienst geeinigt.
Details sollen zunächst den Koalitionsfraktionen und dann der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Dem Vernehmen nach werden alle Männer eines Jahrgangs gemustert. Freiwillige würden vorrangig berücksichtigt. Gibt es keine ausreichende Zahl an Freiwilligen, soll gelost werden, um den benötigten Personalbedarf der Bundeswehr zu decken. [...]

In den "Informationen am Mittag" hören wir zunächst einen Bericht von Marcus Pindur und danach Dirk Oliver Heckmanni im Interview mit Thomas Wiegold, verteidigungspolitischer Experte, zum Thema: Wehrdienst und Losverfahren, der sogar von einer Lotterie sprach, in der darüber entschieden werde, wer in den Krieg ziehen müsste und wer nicht ...

Wehrdienst und Losverfahren - Interview Thomas Wiegold, Verteidigungsp. Experte

Es mag als unangemessen kritisiert werden, diese Lotterie mit einem sogenannten russischen Roulette - inzwischen auch per Google-App als Download im Angebot - auch nur verbal in Beziehung zu setzen. Und doch bleibt es dabei mehr als fraglich, wie die Verteidigungsbereitschaft auf ausgerechnet diesem Wege gestärkt werden kann.

Bleibt nur dieses eine Argument: Das Ergebnis einer Lotterie kann nicht durch Korruption beeinflusst werden - oder?

P.S.

Am Abend dieses Tages lesen wir einen Beitrag aus der
Jungen Wissenschaft im Öffentlichen Recht
Per doppeltem Los zum Wehrdienst? von TITUS LIENEN

In der ohnehin schon kontroversen Debatte um die Reform des Wehrpflichtgesetzes sorgte zuletzt ein Losverfahren für zusätzliche Aufregung. Im Kern geht es dabei um zwei verschiedene Auswahlentscheidungen durch das Los. Die für den Einzelnen bedeutendere Auswahl ist, welche der geeigneten Personen zum Wehrdienst herangezogen werden. Grob gesprochen ist geeignet, wer pflichtig und tauglich ist und weder unter die gesetzlichen Ausnahmen fällt (§§ 9-13b WPflG) noch den Kriegsdienst nach Art. 4 Abs. 3 GG verweigert. Dem vorgelagert ist die Frage, wer zur Musterung muss. Zwischen beiden Auswahlentscheidungen ist für die Prüfung von Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 12a Abs. 1 GG zu differenzieren.

Hinzu kommt die nach wie vor ungenügende Kompetenz deutscher Unternehmen bei der Digitalisierung der Bundeswehr.

Hier nur diese beiden Berichte von dpa / heise.de aus diesem Monat:

25. November 2025: Inspekteur des Heeres: Digitalisierungsprojekt ist „kriegsentscheidend“

Die Digitalisierung der Kampftruppen erweist sich als kompliziert. Die Bundeswehr sieht zwar Fortschritte, formuliert aber auch Erwartungen an die Industrie.

29. November 2025: Es knirscht bei der SAP-Umstellung der Bundeswehr

Das neue SAP-System der Bundeswehr funktioniert offenbar nicht zuverlässig. Das hat Konsequenzen.

Anmerkungen

[1Der Vorschlag, auch die Musterungsbescheide auf der Grundlage eines Losverfahrens zu versenden, ist nicht mehr aktuell.

[2Die Heraushebung stammt vom Autor.