Dieser Beitrag ist der Versuch, jenseits jeglicher Häme und Kommentierung zusammenzufassen, wie es doch noch gelingen kann, trotz besonders widriger Umstände [1] die sogenannte "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes" dennoch rechtzeitig einzureichen...
...obwohl, und damit ist noch ein Erschwernis benannt: Der Wohnort liegt in Berlin, die zu erklärende Wohnung des verstorbenen Vaters in Bremen. Aber laut Auskunft des Finanzamtes in Bremen, ist in der letzten Zeit wegen der Streiks in den Postverteilzentren und der Zustellerinnen schriftlicher Unterlagen oder der Formbögen nicht mehr möglich [2]. Was also tun, wenn darüber hinaus auch noch die Nutzung des online Elster-Dienstes nicht zur Verfügung steht?
Und damit nicht genug. Der Vater hatte alle Unterlagen dem Bremer Verein Haus und Grund übergeben. Die Mitgliedschaft wurde nach seinem Tod übernommen, da diese Wohnung dort bis heute verwaltet wird.
Aber eine Anfrage zur Bereitstellung dieser Daten wird mit dem Hinweis beschieden, der da lautet: "Leider können wir Ihnen aus Haftungsgründen nur bedingt weiterhelfen."
Was tun? Zunächst einmal hilft die Webseite der Bremer Finanzbehörden weiter.
Dort ist zu der Frage "„Wie kann ich die Erklärung abgeben?“ zu lesen:
Außerdem erhalten Sie Papierformulare in Ihrem Finanzamt und in Ihrem Ortsamt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten.
Da diese aus o.g. Gründen nicht zur Verfügung stehen, muss ein anderer Lösungsweg beschritten werden:
Auf der Internetseite Grundsteuerwerterklärung finden Sie die Erklärungsvordrucke auch als ausfüllbare PDF-Dateien zum Download
und weiter:
Gibt es die Erklärungsvordrucke auch als ausfüllbare pdf-Dateien?
Ja, auf der Internetseite www.grundsteuer.bremen.de finden Sie einen Link zu den ausfüllbaren pdf-Dateien.
Weiters gibt es diese Informationen zum Thema der
Grundsteuerwerterklärung:
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
Hier finden Sie die Erklärungsvordrucke als ausfüllbare PDF-Dateien.
Sie benötigen mindestens den Vordruck GW 1 und eine Anlage (GW 2 bei Grundvermögen; GW 3 und ggf. GW 3a bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken).
Hinweis: Bitte reichen Sie diese ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrem Finanzamt ein. Eine Übersendung per E-Mail oder FAX genügt nicht.
Also werden die in der Nachfolge ausgewiesenen Formulare GW1 [3] und GW2 [4] als PDF-Dateien im Netz gesucht, ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und als Einwurf-Einscheiben zugestellt, sodass die Wahrung der Fristen gewährleistet ist:
GW 1 - Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
Anleitung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Anleitung zu GW 1)
GW 1a - Anlage Feststellungsbeteiligte zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
GW 2 - Anlage Grundstück zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
Anleitung zur Anlage Grundstück zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Anleitung zu GW 2)
GW 2a - Einlageblatt zur Anlage Grundstück zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
GW 3 - Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
Anleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Anleitung zu GW 3)
GW 3a - Anlage Tierbestand zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
Anleitung zur Anlage Tierbestand zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Anleitung zu GW 3a)
GW 4 - Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Anleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Anleitung zu GW 4)
Der Satz:
Die Erklärungsvordrucke in Papierform erhalten Sie auch in Ihrem Finanzamt
Nach den im Netz bereitgestellten Hinweisen befindet sich die Wohnung in Bremen in einem sogenannten Mietwohngrundstück.
Laut den elektronisch bereitgestellten Auskünften ist zur Erklärung dafür bereitzustellen:
Grundbuchblatt (optional) inklusive der Eigentumsanteile
Gemarkung, Flur, Flurstück Flurstücksviewer
Grundstücksfläche Flurstücksviewer
Bodenrichtwert Immobilienmarkt.NIKurzanleitung(pdf, 442.4 KB)
Baujahr (Bei vor 1949 errichteten Gebäuden wird keine Jahresangabe benötigt. Wurde das Gebäude bereits kernsaniert? Was genau das bedeutet und welche Auswirkungen das hat, erfahren Sie hier
Wohnfläche je Wohnung
Anzahl der Garagenstellplätze und Tiefgaragenstellplätze
[Fortsetzung folgt, denn nach dem Tod des Vaters und mehreren Umzögen stehen bislang immer noch nicht alle der hier abverlangten Daten zur Verfügung - aber vielleicht hilft ja auch da ’das Netz’ weiter...]
Ein Grundbuchblatt (optional) inklusive der Eigentumsanteile liegt nicht vor.
Auf der Suche nach dem Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche wird auf dieser Seite eine Adresse in Bremen eingegeben. Die Adresse "Richard Wagner Str. 6 - 8" wird aber nicht erkannt. Wohl aber die Adresse "Richard-Wagner Str. 6".
Die dazugehörigen Daten lauten:
Richard-Wagner-Straße 6, 8
Gemarkung VR 88 Flurnummer 88 Flurstück 151 / 1
Bodenrichtwertzone 10003411
Bodenrichtwert 1.120 € / m²
Entwicklungszustand Baureifes Land
Beitrags- und abgaberechtlicher Zustand Beitragsfrei
Art der Nutzung ( Fläche des Richtwertgrundstücks Wohnbaufläche (Ein- und Zweifamilienhäuser)
Grundstücksfläche 330 m²
Zum Baujahr sind keine Daten bekannt.
Die Wohnfläche je Wohnung wird neu erfasst und eingetragen.
Garagenstellplätze werden nicht genutzt und sind nicht vermietet.
Zur Steuernummer meines Grundstücks wird erklärt:
Wo finde ich die Steuernummer meines Grundstücks?
Die Steuernummer Ihres Grundstücks stimmt nicht mit Ihrer Einkommensteuernummer überein. Die Steuernummer Ihres Grundstücks ändert sich nicht. Sie finden Ihre Steuernummer auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes, das Mitte Juli 2022 versendet wird. Außerdem können Sie die Steuernummer Ihrem letzten Einheitswertbescheid entnehmen. Für ein Grundstück in der Stadtgemeinde Bremen finden Sie die Steuernummer auch auf Ihrem letzten Grundsteuerbescheid und in der Betreffzeile bei Abbuchungen und Überweisungen.
Die Steuernummer sieht wie folgt aus:
für Grundstücke in Bremen beginnt sie mit 57 (z.B. 57 / 123 / 12345)
Und hier die Antwort auf die Frage:
Wo muss ich die Erklärung abgeben?
Die Erklärung müssen Sie bei dem Finanzamt einreichen, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt.
Für Grundstücke in Bremen und Bremerhaven ist das Finanzamt Bremerhaven zentral zuständig.
Auf der Webseite finden sich dafür die folgenden Kontaktdaten:
Der Senator für Finanzen
Zentrale Informations- und Annahmestelle Bremerhaven (ZIA)
Rickmersstraße 90
27568 Bremerhaven
+49 471 596 99055
E-Mail: office@finanzamtbremerhaven.bremen.de
Ausserdem gibt es zwei "Bürgerbeauftragte"
für den Bereich Steuern und Finanzämter
Stefan Miska
+49 421 361 10413
E-Mail: buergerbeauftragter-steuer@finanzen.bremen.de
Gut, dass es sie gibt, aber die hier noch beschriebenen Kalamitäten werden sich auch so noch beheben lassen. Zwar werden die heute an die o.g. Adresse ausgefüllten und ausgedruckten PDFs sicherlich unvollständig bleiben müssen und der weiteren Nachbesserung bedürfen. Aber auch darum wird sich der darin Unterzeichnete auch weiterhin dringlich bemühen.
In der Deutschlandfunk-Sendung "Informationen am Mittag" berichtet zu diesem Thema ab 13:23 Uhr Johannes Kuhn unter der Überschrift Grundsteuer-Abgabefrist naht. Verbände fordern Änderungen bei Bescheiden. Danach würden bis zum heutigen Tage immer noch "gut ein Drittel" der Erklärungen nicht eingereicht worden sein: