Your Online Choices

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 5. Juni 2018 um 19 Uhr 10 Minuten

 

Die Abschaltung aller Zugriffsmöglichkeiten der auf http://www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/ nachfolgend genannten Firmen [1] erfolgte im Nachgang auf eine Meldung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen vom 6. Juni 2918: Apple muss Teilnahmebedingungen für Schülerkurse ändern. Danach mussten die Eltern zustimmen,

dass ihre Kinder fotografiert, gefilmt und interviewt werden dürfen und Apple die Aufnahmen „für jegliche mit dem Programm in Zusammenhang stehende, vertretbare Zwecke“ verwenden darf

 [2]

Darauf wurde das eigene Google-Konto aufgerufen, geprüft, welchen Firmen gestattet war, eine personalisierte Werbung zukommen zu lassen, und den meisten dieser hier im Nachgang aufgelisteten Firmen diese Möglichkeit nunmehr verwehrt.

Diese Möglichkeit bedeutet nicht nur einen gewissen zusätzlichen Schutz vor nicht gewollter Personalisierung, werden Abschaltungen dieser Art konsequent durchgeführt, bedeutet das eine Verringerung des Datenverkehrs um bis zu 30 Prozent.

Hier die Liste der nunmehr ausgeschlossenen Firmen:

1plusX

33Across

4W MARKETPLACE SRL

Accordant Media

Acxiom/LiveRamp

ADARA

Adbrain LTD

Addition+

AddThis

ADEX

Adform

AdGear

ADITION

Admedo

Adobe

AdRoll

AdUx

advanced store

Affectv

affilinet

AggregateKnowledge

Amazon Ad System

Amobee

AOL

ARC

Atlas Solutions, LLC

Captify

Collective Europe

Conversant

Crimtan

Criteo

DataXu, Inc.

Delta Projects

Digitize

Emerse

emetriq GmbH

eXelate

Exponential Interactive

eyeota

Facebook

Flashtalking

Fonecta Oy

Gamned

Google

Gumgum

IgnitionOne

Impression Desk

Intent Media, Inc.

iotec

iPromote

Jaduda

Knorex

KUPONA media

Leiki

Ligatus

Light Reaction

LinkedIn

Lotame

MaxPoint Interactive, Inc.

MediaForge

MediaMath

Microsoft Advertising

MiQ [3]

mobile.de GmbH

mPlatform

Nano Interactive

NEORY

Netmining

Nextperf

nugg.ad

OpenX

Oracle Data Cloud

Orange

Outbrain

Platform161

Programattik

Public-Idees

Publicis Media

Quantcast

Rakuten Marketing

Rubicon Project

RUN

RythmOne

Scoota

Semasio GmbH

ShareThis

Sizmek Inc.

Skimlinks

Smart AdServer

Sociomantic

Sojern

Solocal Ad Exchange

Taboola Europe Limited

Tapad

Teads

Temelio

The Trade Desk

TubeMogul

TURBO

twyn group

Undertone

United Internet Media GmbH

Varick

Ve Global

Vertical Mass

Vibrant Image

Vibrant In-Text

Videology

VisualDNA

Weborama

Xaxis

Yahoo

Yieldr

Zemanta

Ziff Davis

Dabei wird im Rahmen dieses Verfahrens ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch nach diesem Ausschluss nicht etwa keinerlei Online-Werbung mehr zugestellt werden würde.

Es bedeutet jedoch, dass die Online-Werbung, die Sie auf den Webseiten sehen, nicht auf der Basis Ihrer vermeintlichen Interessen oder Vorlieben (abgeleitet von Ihrer Internetnutzung) angepasst wird. Eine Deaktivierung der nutzungsbasierten Online-Werbung hat keinen Einfluss auf andere Dienste, die Cookies verwenden; bspw. Ihr Warenkorb. Von Ihnen besuchte Internetseiten können überdies auch noch für andere Zwecke Informationen sammeln; bspw. für Marktforschung

Wer sich zusätzlich vor solcherlei Zugriffen schützen will, der/dem sei empfohlen, sich in seinen bestehenden Browser die start page Seite hinzuzuschalten. Mehr dazu unter: StartPage Protects Your Privacy!.

Anmerkungen

[1Bei den in fett gesetzten Firmen bestehen ABO-Verträge und diese wurden daher von dieser Deaktivierung ausgeschlossen.

[2Hier der Text der Presseerklärung im Wortlaut:

Apple Retail Germany muss die Teilnahmebedingungen für Schülerkurse in seinen Verkaufsläden spätestens bis zum 10. Juni ändern. Dazu hat sich das Unternehmen mit einer Unterlassungserklärung gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verpflichtet. Der Verband hatte die Bedingungen fast vollständig als rechtswidrig kritisiert. Wie Apple wenden sich viele Unternehmen gezielt an Schüler und Lehrer. Der vzbv fordert bundesweite Standards, damit Schule werbefrei bleibt.

Apple bot in seinen Verkaufsläden „Entdeckungsreisen“ für Schülergruppen an. In den Kursen konnten die Kinder unter Anleitung und mithilfe von Geräten des Konzerns ihre Projekte gestalten. „Apple behielt sich das Recht vor, die Kinder während der Kurse zu fotografieren und zu filmen und die Aufnahmen umfassend zu verwerten. Außerdem lehnte das Unternehmen jegliche Haftung ab. Das sollten die Eltern mit ihrer Unterschrift auf einer Einverständniserklärung bestätigen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin vom vzbv.
Umfassende Erlaubnis für Fotos und Videoaufnahmen

Konkret mussten die Eltern zustimmen, dass ihre Kinder fotografiert, gefilmt und interviewt werden dürfen und Apple die Aufnahmen „für jegliche mit dem Programm in Zusammenhang stehende, vertretbare Zwecke“ verwenden darf. Nach Auffassung des vzbv schloss dies ein, dass Apple Fotos und Videos von Minderjährigen nahezu beliebig und kostenlos beispielsweise für Werbekampagnen hätte nutzen können. Zugleich sollten die Eltern auf jegliche Unterlassungsansprüche gegenüber dem Konzern verzichten.

Die Teilnahmebedingungen enthielten noch weitere Klauseln, die nach Auffassung des vzbv rechtswidrig sind. So behielt sich Apple außerdem vor, „Teilnehmer ohne Angabe von Gründen und nach eigenem Ermessen vom Programm auszuschließen.“ Danach hätten einzelne Schüler grundlos wieder nach Hause geschickt werden können, obwohl sie sich angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben.
Apple will alte Teilnahmebedingungen ändern

Der vzbv hat Apple abgemahnt und unter Androhung einer Klage aufgefordert, die strittigen Teilnahmebedingungen zurückzunehmen. Das Unternehmen hat inzwischen eingelenkt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Unternehmen drängen in Klassenzimmer

Apple ist nur eines unter vielen Unternehmen, die sich gezielt an Schüler und Lehrer wenden: Drei Viertel der größten deutschen Unternehmen geben eigene Unterrichtsmaterialien heraus, bieten Exkursionen, Lehrerfortbildungen oder Schulwettbewerbe an. Zwar ist Produktwerbung laut der landeseigenen Regeln zu Werbung und Sponsoring verboten. Zahlreiche Schlupflöcher ermöglichen es dennoch, dass Unternehmen ins Klassenzimmer drängen. Der vzbv fordert bundesweite Standards, um Schule als werbefreien Raum sicherzustellen.

[3Erneuter Verbindungsversuch


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