Der Amtsschimmel zum Faschingsdienstag

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 18. Februar 2015 um 10 Uhr 04 Minuten

 

Nachfolgender Original-Text wurde an die MitarbeiterInnen einer bayerischen Bildungseinrichtung von nationaler Bedeutung am Freitag, 13. Februar 2015 09:59 versandt, damit diese wissen, wie sie sich - vorschriftsgemäss - auf den heutigen Tag einzustellen haben.

Betreff: [MA] Arbeitszeitregelung am Faschingsdienstag

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Wunsch [...] übersende ich Ihnen die Regelung der Arbeitszeit am Faschingsdienstag.
Ab 12.00 Uhr können die regionalen Besonderheiten dieses Tages im Rahmen der Brauchtumspflege in Anspruch genommen werden.
Ich bitte alle vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Inanspruchnahme der Freistellung am 17.02.2015 sich mit der Taste "7" am Zeiterfassungsterminal abzumelden. Für diesen Tag ist unter dieser Taste als "Zeitpunkt Gehen" die entsprechende Uhrzeit hinterlegt, d. h. Ihre Arbeitszeit rechnet bis 15:00 Uhr. Ein Korrekturbeleg ist dann nicht mehr erforderlich.
Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten, bitte ich nach sinngemäßer Anwendung der Regelung durch den Vorgesetzten einen Korrekturbeleg zu erstellen und
[...] zu übersenden. Ihre Arbeitszeit wird dann entsprechend korrigiert.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

[...]


Nachfolgend ein Auszug aus der Twitter-Seite: #Karneval, in dem das WESENtliche auf den Punkt gebracht wird:


Und zu guter Letzt eine aktuelle Werbung der Deutschen Telekom, die für ihre Karnevalskampagne ’Met Hätz vernetz’ den Regisseur Simon Verhoeven engagiert hat, um live auf dem Karneval in Köln nachfolgenden TV-Spots mit der Familie Heins zu drehen (Drehbuch: Johannes Boss, Agentur Omnicom aus Hamburg, Produktion bei Czar in Berlin):