Diese nachfolgenden Hinweise sind erst jetzt zur Publikation angenommen worden, nachdem klar ist, wo die Grenzen für eine Impressumspflicht zu ziehen sind, aber auch, wo die Notwendigkeiten weiterhin bestehen bleiben werden.
Hier zunächst der Hinweis auf die aktuelle Entscheidung des OLG in Stuttgart, wonach Personenprofile bei XING NICHT impressumspflichtig sind.
Mehr dazu kann seit dem 20. November 2014 auf der Recht 2.0 - Seite von Dr. Carsten Ulbricht nachgelesen werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber eben auch der gestern publizierte Text auf der gleichen Plattform, in dem gezeigt wird, wo die Grenzen dieser Befreiung liegen:
"LG Aschaffenburg bestätigt Impressumspflicht bei geschäftsmäßig genutzten Facebookprofilen"