... und alle machen mit.
Und wir reden drüber.
Und so steht heute nicht der Umstand im Vordergrund, dass genau vor 20 Jahren die erste SMS verschickt wurde, sondern die Tatsache, dass sich Google-Deutschland erstmals in dieser Woche zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverleger offensiv in die tagespolitische Diskussion eingeschaltet hat.
Kai schrieb am 27. November auf Google+:
"Willst Du auch weiterhin finden, was Du suchst? Ein für Deutschland geplantes Leistungsschutzrecht würde die Suche im Internet stark einschränken. Willst Du das? Misch Dich ein! #DeinNetz #lsr" [1] [2] [3] - ein thematischer Ausblick, der in der Folgewoche, am Montag, den 10. Dezember 2012 nochmals in "DaybyDay" aufgenommen werden wird.]].
Hier nur einige wenige aktuelle Links aus einigen Radio-Sendungen dieses Wochenendes:
Gemeinsam für Internetfreiheit
Jungpolitiker wollen Leistungsschutzrecht stoppen
Lasse Becker im Gespräch mit Bettina Köster
Auf: MARKT UND MEDIEN, beim Deutschlandfunk ab 17:05 Uhr
User, streitet mit!
Google als Kampagnenführer gegen das Leistungschutzrecht
Auf: breitband, beim Deutschlandradio Kultur ab 14:05 Uhr
Das Medienmagazin
00:00 INTRO: Leistungsschutzrecht im Bundestag
Auf: Medienmagazin, radio eins, von und mit Jörg Wagner [4]
Schwerpunkt Leistungsschutzrecht und Datenschutz
Google, die Verlage und der Bundestag
Auf Medienmagazin, B5 aktuell, Kommentar von Christian Schiffer
Kein Leistungsschutzrecht, mehr Datenschutz
Auf Medienmagazin, B5 aktuell, Interview mit dem netzpolitischen Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz
Der knappe Kommentar zu diesem hier in aller Breite an vielen Stellen entfalteten Umstand ist der Folgende:
— Nein, es kann auch einem Unternehmen wie Google nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass es seine Interessen nicht nur durch Lobby-Arbeit, das finanziellen Engagements an der Humboldt-Universität oder bei Factory in Berlin abzusichern bemüht ist, sondern dass es auch durch massenwirksame Kampagnen wie jener gegen die aktuell diskutierten Mehrheitspositionen im Bundestag Position bezieht.
— Ja, es ist nicht nur bedenklich, sondern es geht nicht an, dass die These "don’t be evil" nun auch als "Leitmotiv" eines kommerziellen Interesses herhalten muss - und eben dieses dadurch in den Hintergrund rückt. [5]
Die Schlussfolgerung:
Selbst wenn man mit den in der Mach-mit-Mittmach-Kampagne vorgetragenen Positionen einverstanden sein sollte, sollte man sich mit dieser nicht gemein machen.
Nachtrag:
Am 1. März 2013 hat der Bundestag ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen.
Dazu die folgenden Pressestimmen von
der Frankfurter Allgemeine vom 28. Februar 2013:
Leistungsschutzrecht für Verlage Aus der „Lex Google“ ist eine „Lex Garnix“ geworden
Die Zeit vom 28. Februar 2013:
Kommt das Gesetz, fangen die Probleme an
der Süddeutschen Zeitung vom 1. März 2013:
Ein Gesetz, das nur Verlierer kennt
Die Welt vom 2. März 2013: