Updates als Ordnungsversprechen

VON Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 12. September 2012 um 21 Uhr 48 Minuten

 

Am 16. September 2010 - also gestern vor zwei Jahren - erschien ein Firmen-Promo-Text über das erste Samsung GALAXY-Tab, das mit der Produktbezeichnung GT-P1000 auf den Markt kam.

Noch mobiler mit dem Galaxy Tab:

Warum hat Samsung ein 7” Tablet herausgebracht? Weil Mobilität für uns wichtig ist und wir wissen, dass kompakte Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte gefragt sind, die in die Tasche passen und überall dabei sind. Das Galaxy Tab ist immer online, leicht und intelligent. Das außergewöhnliche Display ist für Bücher und Zeitschriften, Filme und Spiele geeignet. Das Galaxy Tab erweitert die reichhaltigen Inhalte der Galaxy S-Palette an Smartphones mit Android.

Sobald die Deutsche Telekom dieses Gerät in ihr Portfolio aufgenommen hatte, war es auch schon im Besitz des Autors.

Und war und blieb seitdem das Alte.

Dabei vergeht fast keine Tag, in dem die anderen softwarebasierten Geräte nicht nach einem Update der einen oder anderen ihr zugewiesenen Softwareanwendungen fragen, dieses dringend nahelegen

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

und so tun, als sei nach dem Update die Welt wieder in Ordnung.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Nicht so beim Samsung GALAXY Tab.

Die Support-Software-Version von KIES will zwar Aktualisierungen,

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

nicht aber das Gerät selber. Das verweigert jegliche Aktualisierung und ist immer noch auf die Softwareversion 2.3.6 fixiert.

Damit ist es aber - auch das muss der guten Ordnung halber gesagt werden - nach wie vor zuverlässig und stabil.

PS.

Auf der IFA 2012 wurde das Gerät auf dem Stand der Deutschen Telekom AG mit jener Software-Version aktualisiert, die dem Techniker als autorisierte Version zu Verfügung stand: die Kernel-Version 2.6.32.9