Ich bin dann mal weg...

VON Dr. Wolf SiegertZUM Dienstag Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 13 Uhr 42 Minuten

 

... ein langer Text: nur für Insider:

I.

Als dieser Text beginnt zu entstehen ist es – laut Computerbildschirm 0:57 Uhr, in der angebrochenen Nacht zum 5. April: „In Wirklichkeit“ aber ist es gerade mal 3: 59 pm, am Nachmittag des 4. April des Jahres 2011.

II.

Viele Texte sind an diesem Tag schon entstanden – im Kopf – von dem langen Tag des 3. April nach der langen Nacht des 2. auf den 3. April, über die Verantwortung des Kollektivs in Bezug auf den ihm eingebundenen aber nicht anwesenden Einzelnen, bis hin zur Rolle der Entwicklung neuer Personalisierungsrituale in einer Zeit der zunehmenden Digitalisierung und Mobilisierung…

… stattdessen kommt ein Anruf aus Deutschland in dem erklärt wird, dass es eigentlich nicht angehen könne, dass der Verfasser dieser Zeilen derzeit nicht persönlich in Berlin anwesend und nicht in der der Lage sei, dort eine Unterschrift zu leisten.

Mehr noch, da werden alle nahestehenden Personen in Anspruch genommen, um ersatzweise für die nicht anwesenden Person einzutreten, obwohl das Büro in Berlin geschlossen ist: von der Assistentin über die Untermieterin bis hin zur eigenen Familie.

Nein, so wird am Telefon erklärt, das habe nichts mit der Digitalisierung zu tun. Wenn von Gesetz her ein Schreiben an einem bestimmten Ort zugestellt worden sei und die daraus sich ableitenden Fristen nicht eingehalten werden könnten, dann sei dies zu Lasten der nicht anwesenden Person. Und dass diese sich in dieser Zeit im Ausland aufhalte, würde einer solchen Regelung und deren Folgen keinen Abbruch tun.

III.

Und so wird man mitten in einem anderen Land in einer anderen Zeit – ja, man möchte am liebsten denken: in einem anderen Leben – so wird man trotz aller verbürgten und verbrieften Abwesenheit dingfest gemacht an einen Ort, an dem die eigene Anwesenheit als gesetzt gilt.

IV.

Das ist eine wahrlich interessante Erfahrung, da sich herausstellt, dass selbst die eigene Mobilnummer bei einem US-amerikanischen Provider, dass selbst der Zugang ins Internet und die Möglichkeit des Datenaustauschs von digitalisierten Texten und Dokumenten, dass all dies keine Lösung für die Frage anzubieten scheint, ob man als dislozierte Persönlichkeit keine Möglichkeit mehr hat, sich für seine Rechte einzusetzen und/ oder durch andere per Vollmacht vertreten zu lassen.

Nein, so die Auskunft des Rechtsverständigen: all diese sei Schall und Rauch ob der Anforderungen, die vom deutschen Recht her an einen gestellt würden.

V.

Frage: wäre einem mit einem De-Mail-Account da jetzt geholfen gewesen? Oder hätte man mit einer M-Tan-Nummer ein Schriftstück autorisieren können, so wie man dieses mit den neuen Banküberweisungsforumlaren tun kann? Oder hätte der Rechner mit einem Lesegerät für die eigene Telesec-Card ausgestattet sein müssen, denn schliesslich kann auf diesem Weg inzwischen ja sogar ein Mahnverfahren an deutschen Gerichten in Gang gesetzt werden.

Und da wir gerade dabei sind, gehen die Fragen eigentlich noch viel weiter: Etwa so: darf man nur noch Software verwenden, deren Urheber im eigenen Land ihren Rechtssitz angemeldet haben? Ist es zulässig, sich noch an nationale Rechtsnormen zu halten, wenn diesen inzwischen längst andere Vorschriften europäischen Zuschnitts entgegenstehen? Besteht eine Aufklärungspflicht gegenüber Bürgerinnen und Bürgern in denen ihnen erläutert wird, wenn diese – unwissend über all das was die da gerade zustimmend akzeptieren – per Mausklick zu Texten erklären, die sie nie im Leben wirklich gelesen haben: sei es, weil die Zeit fehlt oder die Trägheit zu gross ist, sei es, weil die Texte so unendlich lang oder so unverschämt unverständlich oder beides und dazu noch in englischer Sprache verfasst sind.

VI.

In der vor einigen Tagen an vergleichbarer Stelle vorgestellten Online-Presse-Konferenz hatte der Chef des BITKOM – Verbandes erklärt, dass er „stinkesauer“ gewesen war, wenn er einen seiner Leitungskräfte einer seiner Firmen an einem Wochenende nicht habe erreichen können.

Selbst in der Position eines Vorstandes hat sich der Autor dieser Lektion durchaus befleissigt und unter anderen für alle eingehenden Mails einen Autoresponder geschaltet, aus dem hervorgeht, dass er sowohl nach wie vor per Mail als auch per SMS und persönlich sogar über eine eigen von ihm in den USA eingerichtete Mobilnummer zu erreichen sei.

VII.

Jetzt aber stellt sich heraus, dass all diese – so zumindest der für Rechtsfragen in Deutschland Zuständige – aus der Sicht der deutschen Gerichte nicht ausreichend sei, dass man dafür Sorge zu tragen habe, dass auch im Falle der eigenen Abwesenheit in Vertretung der eigenen Person eine andere Persönlichkeit zu benennen und zu autorisieren sei, die in deren Vertretung vor Gericht Gehör finden könne.

VIII.

Stellen sich also folgenden Fragen:
1. in wie-weit darf sich eine Privatperson aus privaten und/oder beruflichen Gründen von seinen üblichen Aufenthaltsorten wie Büro und/oder Wohnung entfernen, ohne dass ihr dieses zum Nachteil ausgelegt werden kann
2. in wie-weit darf sich ein Vorstand aus privaten und/oder beruflichen Gründen von seinen üblichen Aufenthaltsorten wie Büro und/oder Wohnung entfernen, ohne dass sie/er sich dadurch eine Pflichtverletzung schuldig macht
3. in-wie-weit gibt es Möglichkeiten, Regeln und Vorsichtsmassnahmen, die im Vorfeld einer solchen absehbaren Abwesenheit hätten getroffen werden können, ja müssen, um entsprechende Unbill für alle Beteiligten/Betroffenen zu vermeiden
4. in-wie-weit wäre die Pflicht der entsprechend rechtskundigen Personen gewesen, einen – als Privatperson oder als Vorstand – über solche Massnahmen zu unterrichten und diese im Vorfeld entsprechend einzuleiten und vorzubereiten.

IX.

Das wahrlich Unangenehme an all diesen Fragen ist, das sie auch proaktiv hätten gestellt und dann entsprechend beantwortet werden können anstatt jetzt, wo das Kind anscheinend schon ist Wasser gefallen ist und selbst jeder Tümpel eines nationalen Justizsystems mehr Gefahren birgt, darin unterzugehen als die gesamte Küsten eines pazifischen Ozeans, der sich hier vor den Augen des Autors entfaltet.

X.

Inzwischen ist es 1 Uhr 46 nationaler Zeit, während hier noch die Sonne so hoch am Himmel steht, dass dieser Text im Schatten geschrieben werden und jeglicher Wunsch, von diesem herrlichen Tag zu profitieren, zurückgestellt werden muss.

Es wird Zeit, den neuen Ort und die neue Zeit als neue Bezugsgrösse zur Anwendung zu bringen – und sei es nur auf dieser von verbliebenen Gateway zur Alten Welt, auf diesem mobilen Rechner, dem Arbeitsplatz und dem Rettungsboot zum Umschiffung all dieser aus der Heimat drohender Unbill.


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