Street-View-Widerspruch

VON Dr. Wolf SiegertZUM Samstag Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 12 Uhr 29 Minuten

 

https://streetview-deutschland.appspot.com/submission

Herzlich Willkommen!

Sie haben sich entschieden, Ihr Gebäude/Grundstück vor der Veröffentlichung von Street View in Deutschland unkenntlich zu machen. Das ist sehr schade, denn diese Funktion kann für Sie und andere von vielfachem Nutzen sein: Zum Beispiel, wenn Sie sehen möchten, wo Ihre Familie und Freunde wohnen, egal, wie weit Sie voneinander entfernt sind oder wenn Sie Ihren nächsten Urlaubsort vorab schon einmal erkunden möchten. Unternehmen können für sich werben und Street View in ihre Website integrieren, um ihren Kunden ihr Schaufenster, Büro oder die nächste Verkaufsstelle zu zeigen und gleich eine Wegbeschreibung anzubieten. Daher hoffen wir, dass Sie sich entschließen, Ihr Gebäude/Grundstück nicht unwiderruflich zu löschen. Falls Sie Ihr Gebäude/Grundstück dennoch entfernen möchten, klicken Sie einfach unten auf die Schaltfläche.

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten die folgenden Bedingungen:

 Street View zeigt Gebäude bzw. Grundstücke, wie sie von der Straße aus sichtbar sind. Dieser Dienst dient daher ausschließlich dazu, solche Abbildungen unkenntlich zu machen.
 Dieser Dienst steht ausschließlich Personen zur Verfügung, die Eigentümer eines Gebäudes/Grundstückes in Deutschland sind oder dieses bewohnen und es vor der Veröffentlichung von Street View unkenntlich machen möchten.
 Wenn Sie über diesen Dienst einen Antrag auf Unkenntlichmachung stellen, bestätigen Sie damit, dass Sie Eigentümer des von Ihnen angegebenen Gebäudes/Grundstückes sind oder dieses bewohnen.
 Da wir einem Missbrauch dieses Dienstes vorbeugen müssen, ist eine Verifizierung Ihrer Angaben erforderlich. Dazu schickt Google Ihnen einen Verifizierungscode an die angegebene Postanschrift sowie eine E-Mail mit einem zur Verifizierung benötigten Link. Über diesen Link können Sie den Vorgang abschließen.
 Die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrem Antrag übermitteln, werden sicher verwahrt und selbstverständlich ausschließlich zu dem Zweck verwendet, Ihren Antrag zu bearbeiten. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs dieses Dienstes. Nach abschließender Bearbeitung der Anträge erfolgt eine Verwendung der Daten nur noch zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung. Eine Löschung der Daten erfolgt - wie mit deutschen Datenschutzbehörden abgestimmt - im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche.
 Street View wird zunächst für die folgenden Städte gestartet: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Da wir einige Zeit benötigen, um Ihren Antrag zu bearbeiten und die Abbildungen vor ihrer Veröffentlichung in Street View (auch in den entsprechenden Rohdaten) unkenntlich zu machen, können wir diesen Dienst für Gebäude/Grundstücke in den o. g. Städten nur bis zum 15.10.2010, 24:00 Uhr, zur Verfügung stellen. Für alle anderen Gebiete in Deutschland bleibt dieser Dienst bis auf Weiteres verfügbar.


Unkenntlichmachung Ihres Gebäudes/Grundstückes in Street View

Vielen Dank, Sie haben Ihren Antrag erfolgreich eingereicht.

Sie erhalten jetzt eine E-Mail an wolf.siegert@iris-media.com. Sie benötigen diese E-Mail, um Ihren Antrag zu verifizieren. Bitte bewahren Sie sie sorgfältig auf.

Wir werden Ihnen außerdem einen Brief per Post an [...] Deutschland senden. Bitte folgen Sie den Anweisungen in dem Brief, um den Antragsvorgang abzuschließen.

Sobald Sie Ihren Antrag verifiziert haben, wird Google die entsprechenden Abbildungen, die das Gebäude/Grundstück von der Straße aus zeigen, vor ihrer Veröffentlichung in Street View unkenntlich machen (auch in den entsprechenden Rohdaten). Möglicherweise kontaktieren wir Sie per E-Mail, falls wir weitere Informationen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen.


Sehr geehrte(r) Dr. Wolf Siegert,

wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Unkenntlichmachung eines Gebäudes/Grundstückes in Street View. Bitte bewahren Sie diese E-Mail sorgfältig auf, denn Sie werden sie zur Verifizierung Ihres Antrags benötigen.

Zusammenfassung Ihres Antrags:

Adresse des Gebäudes/Grundstückes, das aus Street View ausgeschlossen werden soll:

[...] Strasse [...]

Anzahl der sichtbaren Stockwerke: Keine Angaben

Beschreibung des Daches: Keine Angaben

Beschreibung der Gebäudefassade: Keine Angaben

Sonstige dauerhafte Merkmale des Gebäudes/Grundstückes:

Den Brief mit dem Verifizierungscode senden wir an die folgende Adresse:

Dr. Wolf Siegert Kaiser-Friedrich-Str. 27, 10585 Berlin Deutschland
Die Zustellung des Briefes kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Wenn Sie Ihren Verifizierungscode per Post erhalten haben, geben Sie ihn unter folgendem Link ein:

https://streetview-deutschland.appspot.com/confirm?email_code=000000000012F688-7990D0125E8698C3&hl=de

Den Verifizierungscode müssen Sie bis zum 05.11.2010, 23:59 Uhr eingeben. Danach verliert der Code seine Gültigkeit.

Sobald Sie den Vorgang abgeschlossen haben, ist Ihr Antrag vollständig und Google wird die entsprechenden Abbildungen vor ihrer Veröffentlichung in Street View (auch in den entsprechenden Rohdaten) unkenntlich machen. Möglicherweise kontaktieren wir Sie per E-Mail, falls wir weitere Informationen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen.

Herzliche Grüße

Ihr Street View Team

Sie erhalten diese Mail da Sie auf www.google.de/streetview einen Antrag auf Unkenntlichmachung in Google Maps Street View gestellt haben.

Google Germany GmbH
ABC-Straße 19, 20354 Hamburg

AG Hamburg, HRB 86891, Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Geschäftsführer: John Herlihy, Graham Law, Lloyd Martin, Kent Walker


Am 21. Oktober 2010 um 12:46 trifft folgende Mail-Aussendung des BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. ein:

Nach Angaben von Google haben drei Prozent der Haushalte gegen den Bilderdienst Street View Widerspruch eingelegt. In 20 Großstädten hatten die Einwohner Gelegenheit, noch vor dem Start des Dienstes die Abbildung ihrer Hausfassaden abzulehnen. Dies ist auch weiterhin möglich. Dazu sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder:

„Es ist wichtig, dass Technologieanbieter die Bedenken der Bürger vor der Einführung neuer Dienste umfassend berücksichtigen.

Die Praxis zeigt, dass die meisten Deutschen trotz der verbreiteten Panikmache besonnen reagieren und sehr wohl zwischen öffentlichen und privaten Bildern unterscheiden können. Sie wissen, dass eine ohnehin öffentliche Hausfassade in puncto Privatsphäre anders zu bewerten ist als Fotos aus ihrem Privatleben. Wir würden uns wünschen, dass auch der eine oder andere politische Entscheidungsträger die Einführung solcher Dienste künftig mit mehr Augenmaß begleitet und darauf verzichtet, die Bevölkerung zu verunsichern.“

Rohleder forderte, gesetzliche Regelungen nur dort einzuführen, wo tatsächlicher Bedarf besteht. „Bei Street View wird die Privatsphäre bereits jetzt über das gesetzlich Erforderliche hinaus geschützt.“
Derzeit koordiniert BITKOM die Arbeit an einem Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste wie Street View und ähnliche. Er soll am 7. Dezember 2010 vorgestellt werden.


 An dieser Stelle wird der Text von 7375 Zeichen mit folgender VG Wort Zählmarke erfasst:
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