IRIS testet Cardiris PRO 5

VON Dr. Wolf SiegertZUM Mittwoch Letzte Bearbeitung: 16. Januar 2015 um 00 Uhr 39 Minuten

 

Endlich ist es soweit: für den IRIScan2-Scanner der Firma IRIS (= IMAGE RECOGNITION INTEGRATED SYSTEMS) SA. in Belgien wurden auf Anfrage zunächst die neuen Treiber geliefert und jetzt auch eine aktuelle Version des Programms "Cardiris PRO 5".

Laut Handbuch, "Quick User Guide for Windows" genannt, gilt es, zunächst das Cardiris-Programm zu installieren und dann den Scanner per USB anzuschliessen.

Gelesen - getan. Aber die Aussage "Die erforderlichen Treiber werden installiert" trifft - zumindest in unserem Anwendungsfall nicht zu.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Also wurde der bislang nur mit Windows 7 Pro und Office 2007 ausgestattete Rechner nochmals mit den entsprechenden Treibern versehen, die wir uns per Mail vorab aus Belgien hatten schicken lassen.

Danach wird der Scanner auch erkannt und das Cardiris-Programm erstmals gestartet.

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Interessant ist allerdings, dass das Pop-Up-Fenster, das auf das Anklicken der Aufforderung "Karte einlesen" auftaucht, alle möglichen Einstellungen für alle möglichen Anwendungen anbietet - nur nicht für das Einlesen von Visitenkarten.

Aber es kommt noch schlimmer: Der erste Probelauf endet mit der folgenden Meldung:

Es gelten die Regeln des Urheberrechts all rights reserved

Problemsignatur:
Problemereignisname: APPCRASH
Anwendungsname: cardiris.exe
Anwendungsversion: 5.0.2.178
Anwendungszeitstempel: 4ac4a835
Fehlermodulname: twaindsc.d32_unloaded
Fehlermodulversion: 0.0.0.0
Fehlermodulzeitstempel: 4a4cd168
Ausnahmecode: c0000005
Ausnahmeoffset: 041c8dfb
Betriebsystemversion: 6.1.7600.2.0.0.256.48
Gebietsschema-ID: 1031
Zusatzinformation 1: 0a9e
Zusatzinformation 2: 0a9e372d3b4ad19135b953a78882e789_
Zusatzinformation 3: 0a9e
Zusatzinformation 4: 0a9e372d3b4ad19135b953a78882e789

Lesen Sie unsere Datenschutzbestimmungen online:
http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=104288&clcid=0x0407

Wenn die Onlinedatenschutzbestimmungen nicht verfügbar sind, lesen Sie unsere Datenschutzbestimmungen offline:
C:\Windows\system32\de-DE\erofflps.txt

Wir brechen daher zunächst einmal die weiteren Anwendungsversuche ab, dokumentieren diesen Vorgang, bitten um weitere Auskünfte und werden zu einem späteren Zeitpunkt erneut berichten.


Die erste Rückmeldung auf diesen Eintrag kam am Freitag, den 19. März 2010 um 08:13 als Leserbrief, der wie folgt lautet:

Das läßt hoffen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geringere-Hardware-Anforderungen-fuer-XP-Modus-von-Windows-7-958178.html
http://tinyurl.com/yfydl6z

Microsoft-Manager Brandon LeBlanc hat im Windows-Blog ein Update für den kostenlosen XP-Modus für Windows 7 angekündigt. Damit soll die für den Betrieb von mit Windows 7 inkompatiblen XP-Programmen gedachte Software auch auf PCs ohne CPU mit Virtualisierungssupport arbeiten können.
Bisher ging dies nur, wenn der Prozessor Intels VT- oder AMDs V-Technik unterstützte.

Die Beschränkung auf die Windows-7-Versionen Professional, Enterprise und Ultimate hat Microsoft indes nicht gelockert, die Anwender der Home-Versionen bleiben weiterhin außen vor. Schließlich richte sich der XP-Modus an kleine und mittlere Unternehmen, erklärte LeBlanc, und nicht an Privatanwender.

Der XP-Modus besteht aus zwei Teilen: dem Virtualisierer Virtual PC und einer virtuellen Maschine (VM), in der ein Windows XP mit Service Pack 3 und gültiger Lizenz installiert ist. Beide Teile gibt es bei Microsoft zum Download. (adb)

Daraufhin wurden nochmals alle eingesetzten Komponenten auf ihre Windows_7-32-BIT-Kompatibilität geprüft. Aber sowohl die Software weist eine solche Kompatibilität aus, als auch die Hardware-Liste unter dem IRIS-Link www.irislink.com/c2-1638-189/Microsoft-Windows-compatibility.aspx.


Im weiteren Tagesverlauf wurden weitere Versuche unternommen, die u.a. folgenden Massnahmen beinhalteten:

 Die Applikation wurde nicht über einen Domäne, sondern auf dem lokalen Profil eines Rechners neu installiert

 Die Freigaberichtlinien wurden neu definiert und zur Anwendung gebracht

 Es wurde eine neue Maus mit einem lichtoptischen Sensor installiert, um einen noch präziseren Zugriff auf die am Bildschirm angezeigten Funktionen, Zeichen und ikonografischen Darstellungen zu haben.


Erst nach umfangreichen Ver-Suchen wurde klar, dass die Company neben der Seite www.irislink.com über eine Reihe von weiteren URLs repräsentiert wird, nämlich die:
 www.iriscorporate.com
 www.ecm.irislink.com
 www.ict.irislink.com

Auf der IRIS-Corporate-Seite findet sich auch die Ankündigung vom 9. Februar 2010 in der ein neuer mobiler Scanner, der IRISCard_Anywhere als PDF-Format angekündigt wird. Und - oh Wunder - der Name eines Press Relation Manager [1]


Insgesamt lässt sich festhalten, dass trotz all dieser Unbill die Software einsatzfähig ist und - über kurz oder lang - eine Alternative zum Abtippen darstellt: Allerdings mit Einschränkungen:

 weder im Internet noch auf der CD-Rom gibt es die in der Kurzanleitung angekündigte Bedienungsanleitung [2] [3].

 Ein upgrade von der Version 3.5 auf die Version 5 ist angeblich nicht möglich

 farbige und hellgraue Texte können - auch bei entsprechender Feinjustierung - nicht wirklich gut erkannt werden, sondern sind im Nachherein durch eine Art von "grab’n drop"-Verfahren nachträglich einzupflegen

 der Exportmodus ins Outlook konnte bislang noch nicht aktiviert werden, weder auf der Domain- noch auf der lokalen Ebene.

 das "auto crop" Modul - ein automatisiertes Zuschneideverfahren - arbeitet nicht sehr zuverlässig

 der Satz: "The Cardiris™ Pro 5 recognition engine has been highly improved for greater recognition accuracy" bedarf noch des Praxisnachweises. Sagen wir es so: nach den hauseigenen Erfahrungen ist - was die Genauigkeit des Erkennungsverfahrens betrifft - der Unterschied von der Version 3.5 auf die Version 5 nach dem ersten Eindruck noch nicht wirklich so deutlich "erkennbar" wie es in der Presse-Erklärung behauptet wird.
 [4]

Anmerkungen

[1Natürlich wird auf diesen Namen jetzt auch eine Kopie dieses Berichtes zugesandt werden.

[2oder sie wurde trotz intensiven Suchens nicht gefunden.

[3Fairer Weise ist hinzuzufügen, dass die Kalibrierungsvorlage nicht zur Verfügung stand und ein Musterblatt mit den entsprechenden diagonalen Querstrichen konnte auch als PDF-Sample nicht aus dem Internet abgerufen werden, da dieses aber auch schon bei der 3.5er Version nicht der Fall war, hätte dennoch eine Qualitätsverbesserung wahrgenommen werden können - oder?

[4Gewiss: Es gibt ein Reihe neuer Features und die Software ist "benutzerfreundlicher". Im Kern aber ist der Unterschied nicht so deutlich nachvollziehbar, als dass die Version 5 einen echten "Aha"-Effekt ausgelöst hätte.


 An dieser Stelle wird der Text von 7007 Zeichen mit folgender VG Wort Zählmarke erfasst:
8dbe644e048a4890192789333b95d0