Am frühen Abend des heutigen Freitages wurden die neuen anstehenden Enwicklungen im Medienbereich und ihre Auswirkungen auf die Politik und Regelungsinstanzen diskutiert.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte zu ihrem Jahresempfang eingeladen. Dieses Jahr nicht im "Hamburger Bahnhof" sondern im Haus der "Akademie der Künste" am Pariser Platz.
Was für ein Ort, an dem Geschichte und Gegenwart aneinandstossen. Wäre diese nicht ein guter Anlass gewesen, dieses besonderen Beziehungen zwischen einer "Medien-Kultur" und einer "politischen Kultur" zumindest in leisen Andeutungen zur Sprache zu bringen?
Aber was im "Hamburger Bahnhof" schon nicht "recht" war, war an diesem Ort offensichtlich nicht "billig": Weder in den verangenen Jahren noch in diesem wurde in irgend einer Weise auf diese doch so elemtar wichtigen Beziehungen von Medien und Kunst eingegangen. Auf der Internetseite der MABB findet sich [1] nicht einmal ein Hinweis auf das Manuskript der durchaus elaborierten Rede von Prof. Benda wieder.
Selbst dann, wenn andere Stimmen meinen, dass das "hier nicht her gehöre": Es gebührte gerade in diesen Tagen dem einst so mutigen Bundestagsabgeordneten Benda nochmals eine besondere Anerkennung für die Mobilisierung einer "eigenen" Mehrheit - auch gegen die Stimmen der "eigenen" Fraktion - im Bundestag Mitte der 60er Jahre.
Flash-back: Im Jahr 1965 sollte die 20jährige Verjährungsfrist für Mord enden. Im November 1964 hatte die Regierung sogar ausdrücklich beschlossen, die Verjährungsfrist für Mord nicht zu verlängern. Mit dieser Entscheidung hatte sie sogar eine knappte Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung hinter sich. Nach diesem Zeitpunkt wäre es nicht mehr möglich gewesen jedwedes Verbrechen der Nazizeit zu ahnden.
So kam es zum Antrag des CDU-Abgeordneten Benda im Bundestag mit dem Ziel, einer Verlängerung der Verjährungsfrist um weitere 10 Jahre zuzustimmen. Justizminister Bucher von der FDP vertrat dagegen öffentlich die Meinung, dass die Verbrechen des Nationalsozialismus im Wesentlichen aufgeklärt seien und von einer weiteren Strafverfolgung daher abgesehen werden könne.
In einem einem überarbeiteten Antrag forderte Benda damals sogar, Mord grundsätzlich nicht verjähren zu lassen. Damit war er dem Antrag der SPD-Fraktion sehr nahe, die ebenfalls eine Nicht-Verjährung von Mord und Völkermord vorsah. Es kam zu heftigen Dabatten. Und im März 1965 zu dem "Kompromiss", dass die Anrechnungszeit für eine Verjährungsfrist nun erst ab dem 31. Dezember 1949 anlaufen solle.
Im April 1969 beschloss der Bundestag dann die Verlängerung der Verjährungsfrist für Mord um weitere 10 Jahre. Und es dauerte weitere 10 Jahre, bis der deutsche Bundestag am 3. Juli 1979 die Verjährungsfrist für Mord entgültig aufhob. Nur so war es möglich, dass nationalsozialistische Mordtaten bis heute auch strafrechtlich verfolgt und selbst jetzt noch Schuldsprüche gefällt werden können.
Und - so die Fragen - was hat das alles mit der aktuellen Diskussion um die in diesem Jahr ganz neu aufbrechende und an diesem Abend auf dem Podium zwischen den Herren Kofler, Schickel und Goldhammer moderierte Diskussion um die Restrukturierung der Medienlandschaft im angebrochenen digitalen Zeitalter zu tun?
Gar nichts, so die Antwort.
Und doch bleibt die Frage: Wirklich gar nichts?