Aarau, Anzeigen, Armenien: die Schweiz

VON Dr. Wolf SiegertZUM Montag Letzte Bearbeitung: 24. Juli 2005 um 14 Uhr 43 Minuten

 

Aus einem Bericht des Schweizer Fernsehens vom 24.07.2005 09:36

Ausschreitungen nach Fussballspiel in Aarau

AARAU - Am Bahnhof Aarau ist es am Samstagabend zu Ausschreitungen zwischen Anhängern des spielfreien FC Zürich und des FC St. Gallen sowie der Polizei gekommen. Eine Polizistin und ein Polizist wurden verletzt.

An den Auseinandersetzungen waren nach Auskunft der Kantonspolizei Aargau insgesamt etwa hundert Fussballfans beteiligt. Eine Polizeibeamtin und ein Polizeitbeamter wurden durch Steinwürfe leicht verletzt. Ausserdem gingen Fensterscheiben und Blumentöpfe zu Bruch. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa tausend Franken. Es wurde niemand festgenommen.

Aus einem Bericht des Schweizer Fernsehens vom 21.07.2005 18:02

Anzeige fordert Verbot der Partei National Orientierter Schweizer

AARAU - Mit einer weiteren Strafanzeige gegen die rechtsextreme Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) wird deren Auflösung verlangt. Die Einreichung der Strafanzeige scheiterte aber vorerst: Die Polizei wollte die Anzeige nicht annehmen.

Die Strafanzeige einreichen wollte Heinz Kaiser vom Verband WeltbürgerInnen. Die Kantonspolizei (Kapo) verwies ihn indes nach Rücksprache bei einer Untersuchungsbeamtin ans Bezirksamt Aarau. Dort solle er am Montag die Anzeige einreichen, wenn die Richterin, die das jüngste Urteil gegen die PNOS verhängt hat, zurück aus den Ferien sei.

Heinz Kaiser ist empört: "Meiner Ansicht nach war die Polizei schlicht überfordert und schickte mich deshalb nach zwei Stunden Wartezeit wieder weg". Die Kapo entgegnet, man habe "nur die Weisung des Bezirksamtes befolgt und das Bezirksamt steht über uns", erklärte Rudolf Woodtli, Mediensprecher der Kapo auf Anfrage.

Anlass für die Strafanzeige ist nach Kaiser das Urteil des Aarauer Bezirksamtes. Dieses hatte als erstes Gericht das Programm der rechtextremen Gruppierung als eine "kollektive Schmähung der Ausländer" und als Verstoss gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm taxiert.

Wenn das Parteiprogramm als rassistisch beurteilt werde, so müsse eine Partei verboten werden, ist Heinz Kaiser überzeugt. Mit der Strafanzeige wolle er Gerichte und Staatsanwaltschaft dazu bewegen, "endlich aktiv gegen die rassendiskriminierende PNOS vorzugehen".

Kaiser war es auch, der die Anzeige einreichte, die zur Verurteilung der PNOS-Vorstandsmitglieder führte. Die beiden waren am 1. Juli zu Bussen von 300 und 500 Franken verurteilt worden. Zwei weitere Partei-Mitglieder wurden wegen eines rassistischen Plakates ebenfalls mit 300 Franken gebüsst.

Dafür, dass es aber auch andere Anzeigen gibt, die die Gemüter erhitzt, hier zum Schluss der Heinweis auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Winterthur gegen die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern durch den Vorsitzenden der türkischen Arbeiterpartei, Dogu Perinçek.

 im Schweizer Tagesanzeiger vom 16. Juli 2005

 in der Basler Zeitung vom 25. Juli 2005


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